AGB`s

§1 Angebot

Unsere Angebote incl Termine und Fristen sind erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bindend und bis dahin unverbindlich. Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist dem Kunden sofort möglich wenn wir in Verzug kommen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist möglich. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

§2 Mietgebühr

Die von den Mietern benötigten Geräte sind nach den Preisen unserer Preisliste zu bezahlen, soweit im besonderen Falle keine Abweichungen vereinbart sind. Diese bedürfen der Schriftform. Die Mietgebühren werden ausschließlich nach vollen Tagessätzen berechnet. Die Mietgebühr muss auch dann entrichtet werden, wenn das Gerät nicht im Einsatz war. Die Mietpreise verstehen sich zuzüglich Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten sowie Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes Verbrauchsmaterial wie Filterfolien, Brenner, Batterien usw. werden nach Rückgabe dem Mieter zum Tageslistenpreis berechnet.

 

§3 Mietzeit

Die Mietzeit wird berechnet von dem Zeitpunkt an, für den die Geräte verbindlich bestellt sind (spätestens jedoch ab der Versendung oder Auslieferung aus unserem Lager) bis zur Wiederanlieferung (mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer). Mündliche und telefonische Bestellungen sind stets rechtsverbindlich. Werden Geräte vor 12.00 Uhr mittags geholt, oder nach 12.00 Uhr mittags zurückgeliefert, ist der volle Tagessatz zu zahlen. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage werden nur dann nicht berechnet, wenn das Gerät an diesen Tagen nachweislich weder in Bereitschaft stand noch benützt wurde. Wird die vereinbarte Mietzeit eigenmächtig überschritten, fällt für jeden weiteren Tag, auch für Samstag, Sonn- und Feiertage, ein voller Tagessatz an. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Eventuelle Versandbereitschaft in unserem Lager ist der Lieferung gleichzusetzen, wenn auf Wunsch des Mieters das Gerät erst später als vereinbart unser Lager verlässt. Wird ein Auftrag innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der gesamten Mietgebühr zu zahlen.

 

§4 Gebrauch und Sicherheitshinweise

Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen ihrer technischen Bestimmungen und Bedienungsanleitungen verwendet werden, um den bestimmungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. Sie dürfen ausschließlich von fach- und sachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Die staatlichen Vorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften und die Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure (VDE) sind unbedingt einzuhalten. Für die Sicherheit am Einsatzort, d. h. die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und den bestimmungsgemäßen Gebrauch, ist der Kunde (Entleiher) verantwortlich (Betreiberverantwortung).

 

§5 Transport

Alle Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Rücksendung muss franko an unsere Adresse erfolgen. Das Transportrisiko trägt in jedem Fall der Mieter und zwar auch dann, wenn wir für Rechnung des Mieters den Transport übernommen haben sollten. Die Mietgebühren verstehen sich ohne Verpackung; dieselbe wird von uns zu Selbstkosten berechnet. Bei Versendung der gemieteten Geräte ins Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt auch hierfür Kosten und Risiko.

 

§6 Schäden und Haftung

Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Geräte samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Inbetriebnahme der Geräte und Fahrzeuge von deren einwandfreien Zustand und Funktion zu überzeugen. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit eventuelle Mängel nicht bei Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden. Selbstabholer oder beauftragte Spediteure sind verpflichtet, die gelieferten Gegenstände sofort bei Erhalt auf Vollständigkeit zu überprüfen. Der Mieter erklärt, dass der Abzeichnende die dazu erforderliche Vollmacht besitzt. Ist eine unserer Lieferungen oder Leistungen zu beanstanden, hat das sofort, spätestens innerhalb von drei Tagen nach deren Erbringung zu geschehen. Der Mieter muss Die Darlegung und Beweisführung einer Beanstandung schriftlich erbringen. Eigenmächtige Preisminderung, Aufrechnung oder Einbehaltung sind ausgeschlossen. Zur Nachbesserung ist der Sparks Filmtechnik GmbH eine angemessene Frist einzuräumen. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Dem Mieter ist untersagt, Geräte selbständig zu reparieren oder bauliche Veränderungen vorzunehmen. Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust, Ersatz in Höhe der Mietgebühr zu bezahlen. Bei KFZ wird hier pauschal pro Tag ein Kilometersatz von 200 km zugrunde gelegt zuzüglich der Tagespreise. Eine Haftung unsererseits für direkte und indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen, ist ausgeschlossen. Der Mieter ist bei Störungen oder Ausfällen auch weder von der Zahlung des Mietzinses befreit noch zu dessen Minderung berechtigt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf Seiten des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Der Mieter ist verpflichtet, das gesamte Material gegen alle Risiken während des Transportes und der Mietzeit selbst zu versichern. Mit der Rücknahme der Geräte und KFZ bestätigt der Vermieter nicht, dass diese mängelfrei übergeben wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte und KFZ eingehend zu überprüfen.

 

§7 Versicherung

Unsere Mietgeräte sind durch uns nach den Allgemeinen Bedingungen der Elektronikversicherung versichert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Versicherungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Bedingungen des Versicherers sind Bestandteil des Mietvertrags und liegen in unserem Büro zur Einsicht aus. Die Versicherungspauschale beträgt innerhalb der EU 5 Prozent der in unseren Preislisten genannten unrabattierten Mietpreise. Erhöhte Risiken müssen im Vorfeld mitgeteilt werden. Die Selbstbeteiligung des Mieters beträgt bei Beschädigung der Mietsache 500 € je Schaden zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Selbstbeteiligung bei Schäden durch Unterschlagung, Betrug, Diebstahl, Raub oder Plünderung beträgt 25% begrenzt auf 125.000€, mindestens jedoch 500€. Nicht versichert sind Scheinwerferbrenner oder Verschleißmaterial. Ausgebrannte oder defekte Brenner werden zum Listenpreis berechnet. Eine Inanspruchnahme unserer Versicherung ist im Fall einer Weitervermietung unserer Geräte durch den Mieter ausgeschlossen.

Die Kosten der KfZ Versicherung sind im Mietpreis inbegriffen. Nicht versichert sind besondere Auf- und Einbauten. Dieses Risiko und alle weiteren, die unsere Versicherung nicht deckt, trägt der Mieter.

 

§8 Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz

Für alle von uns vermieteten Geräte und Materialien verbleiben wir uneingeschränkt Eigentümer der Ware. Eine Weiterveräußerung oder Vermietung an Dritte ohne unsere Einwilligung ist nicht gestattet. In jedem Fall einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte sind wir zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur Rücknahme der Geräte berechtigt. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastung unserer Geräte ist nicht zulässig und uns gegenüber unwirksam. Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen in unsere Geräte hat uns der Mieter unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze unseres Eigentums trägt der Mieter. Gleiches gilt für den Schaden, der uns durch den Ausfall unserer Geräte aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entsteht.

 

§9 Rechnungserteilung und Zahlungsbedingungen

Die Berechnung der Arbeitslöhne und der Geräte erfolgt aufgrund der Stundenzettel, bzw. Lieferscheine, sowie Kilometerabrechnung. Der Mieter hat uns rechtzeitig anzugeben, wer diese rechtsverbindlich kontrollieren und abzeichnen kann. Andernfalls gilt derjenige als hierzu allgemein und ausnahmslos berechtigt, der den ersten derartigen Arbeitszettel oder Lieferschein abgezeichnet hat. Die Mietrechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei längeren Mietzeiten sind wir berechtigt, Akonto- oder Zwischenabrechnungen zu erstellen oder das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Rückgabe unserer Geräte zu verlangen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen aus einem anderen Mietverhältnis offen sind. Der Mieter ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte lagern. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Mieter nicht zu. In Fällen des Zahlungsverzuges kann der Vermieter für alle offenen Forderungen Zinsen in Höhe von mindestens 5% über dem jeweiligen Bundesdiskont anfordern. Ohne weitere Mahnung tritt Verzug 30 Tage nach Rechnungsdatum ein. Bei Zahlungsverzug entfallen die dem Mieter gewährten Rabatte.

 

§10 Kraftfahrzeuge

Soweit neben der Anmietung von Filmgeräten und Zubehör auch Kraftfahrzeuge angemietet werden, gelten die vorstehenden Mietbedingungen hierfür entsprechend. Jegliche Zweckentfremdung der Fahrzeuge, z.B. Transport von Personen gegen Entgelt, ist untersagt. Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen nicht zu verletzen. Die Kilometergebühren werden nach den auf dem eingebauten Zähler errechneten Kilometern berechnet. Bei Unfällen ist der Mieter oder Fahrer verpflichtet, die Interessen des Vermieters und der Versicherungsgesellschaft wahrzunehmen. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Gegenstände, die nach Rückgabe in den Fahrzeugen zurückgelassen werden. Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrzeuge ab Gewichtsklasse 2,8 to zusammen mit allen weiteren Regelungen der aktuell gültigen Fahrpersonalordnung (nationales Recht / 31.08.2008) und der Verordnung (EG) 561/2006 (europäisches Recht / 15.03.2006) sind einzuhalten. Der digitale Tachograph bzw. das analoge Aufzeichnungsgerät (Verwendung von Unternehmer- und Fahrerkarte bzw. der Tachoscheiben) ist vorbehaltlos zu nutzen.

 

§11 Nebenabreden, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Der Mieter erkennt mit der Erteilung von Mietaufträgen ausdrücklich die vorstehend aufgeführten Mietbedingungen an. Alle hiervon abweichenden Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers verpflichten uns nicht. Dieser Vertrag und seine Erfüllung unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist München. Für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis gilt – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand München als vereinbart.

want to work with us?